Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04   

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OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04 (https://dejure.org/2005,1328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.12.2005 - 5 U 57/04 (https://dejure.org/2005,1328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 5 U 57/04 (https://dejure.org/2005,1328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Vorstands einer Aktiengesellschaft zur Unterrichtung der Hauptversammlung über den wesentlichen Inhalt eines Vertragswerkes; Notwendigerweise in der Einladung zur Hauptversammlung enhaltene Informationen; Auslegen eines englischsprachigen umfangreichen ...

  • Judicialis

    AktG § 119; ; AktG § 124

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 119 § 124
    Informationspflichten des Vorstands gegenüber der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines Vertrags nur mit Zustimmung der Hauptversammlung: Erfordernis der vorherigen Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhalts ? Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds wegen unwirksamer Amtsniederlegung eines Aufsichtsratsmitglieds unzulässig? ? Verlust der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 08.12.2005)

    Oberlandesgericht: Zustimmung zu MobilCom-HV-Beschluss unwirksam

  • heise.de (Pressebericht, 08.12.2005)

    Zustimmung zu MobilCom-HV-Beschluss unwirksam

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 119, 124, 131, 317, 309; WpHG §§ 28, 22
    Zu den Informationspflichten des Vorstands bei einem vertraglich vereinbarten Zustimmungsvorbehalt der HV ("MobilCom")

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der mobilcom AG erfolgreich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Informationspflicht der AG über folgenreichen Vergleich vor Hauptversammlung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.1.2006)

    Mobilcom: Milliardenklage gegen France Télécom // Schmid-Ehefrau stützt sich auf Verstoß gegen Aktienrecht

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 421
  • WM 2006, 231
  • DB 2006, 146
  • NZG 2006, 951
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 124/99

    Verlangen des Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Bei Verträgen nämlich, die nicht schon kraft geschriebenen oder ungeschriebenen Gesetzes, wohl aber auf Grund eines vertraglich vereinbarten Zustimmungsvorbehaltes der Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, ist die vorherige Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhaltes im Sinne des § 124 Abs. 2 S. 2 AktG an die Aktionäre erforderlich, um sachgerecht über die Zustimmung zum Vertragswerk entscheiden zu können (BGHZ 146, 288, 253; MüKo-AktG/Kubis, § 124 Rn. 34; Werner, a. a. O., § 124, Rn. 49; Semmler in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. IV, Aktienrecht, § 35, Rn. 25; a. A. KK-Zöllner, a. a. O., § 124 Rn. 25).

    Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von welcher abzuweichen der vorliegende Fall keine Veranlassung bietet, ist davon auszugehen, daß eine Zuständigkeit der Hauptversammlung begründet werden kann, wenn "tief in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre und deren im Anteilseigentum verkörpertes Vermögensinteresse" eingegriffen wird (BGHZ 83, 122, 131 - "Holzmüller") oder wenn "wichtige Grundentscheidungen getroffen" werden, die sich "auf die eigene Rechtstellung (der Aktionäre) nachhaltig auswirken können" (BGHZ 146, 288, 296); demzufolge spricht hier angesichts des Umstandes, daß das wirtschaftliche Volumen des Vertrages die Bilanzsumme der Beklagten (für dieses Kriterium etwa MüKo-AktG/Kubis, a. a. O., § 119 Rn. 46, 47 m. Nw.) deutlich überschreitet, alles dafür, eine solche ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung auch für den vorliegenden Fall anzunehmen ist.

    Daher war die Beklagte verpflichtet, schon im Vorfeld der Hauptversammlung als auch in der Hauptversammlung selbst neben dem MCSA auch dessen rechtliche Ausgangslage, das CFA, auszulegen, weil nur auf diese Weise den Aktionären all diese Informationen an die Hand gegeben werden konnten, die diese für eine sachgerechte Willensbildung benötigten (BGHZ 146 288, 293 f).

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Die Informationspflicht des Vorstands besteht nicht nur bei vertraglich vereinbartem Zustimmungsvorbehalt (§ 124 Abs. 2 Satz 2 AktG), sondern auch dann, wenn die Hauptversammlung wegen der Reichweite derGeschäftsführungsmaßnahme zur Entscheidung berufen ist (BGHZ 83, 122, 131 - "Holzmüller"; BGHZ 159, 30 ff. - "Gelatine").

    Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von welcher abzuweichen der vorliegende Fall keine Veranlassung bietet, ist davon auszugehen, daß eine Zuständigkeit der Hauptversammlung begründet werden kann, wenn "tief in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre und deren im Anteilseigentum verkörpertes Vermögensinteresse" eingegriffen wird (BGHZ 83, 122, 131 - "Holzmüller") oder wenn "wichtige Grundentscheidungen getroffen" werden, die sich "auf die eigene Rechtstellung (der Aktionäre) nachhaltig auswirken können" (BGHZ 146, 288, 296); demzufolge spricht hier angesichts des Umstandes, daß das wirtschaftliche Volumen des Vertrages die Bilanzsumme der Beklagten (für dieses Kriterium etwa MüKo-AktG/Kubis, a. a. O., § 119 Rn. 46, 47 m. Nw.) deutlich überschreitet, alles dafür, eine solche ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung auch für den vorliegenden Fall anzunehmen ist.

  • BGH, 26.04.2004 - II ZR 155/02

    Gelatine - Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei grundlegenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Die Informationspflicht des Vorstands besteht nicht nur bei vertraglich vereinbartem Zustimmungsvorbehalt (§ 124 Abs. 2 Satz 2 AktG), sondern auch dann, wenn die Hauptversammlung wegen der Reichweite derGeschäftsführungsmaßnahme zur Entscheidung berufen ist (BGHZ 83, 122, 131 - "Holzmüller"; BGHZ 159, 30 ff. - "Gelatine").

    Zwar hat die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwischenzeitlich gewisse Einschränkungen dahingehend erfahren, daß eine derartige ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung nur ausnahmsweise und in engen Grenzen anzunehmen ist, was allein dann in Betracht kommen soll, wenn eine vom Vorstand in Aussicht genommene Umstrukturierung der Gesellschaft an die Kernkompetenz der Hauptversammlung, über die Verfassung der Aktiengesellschaft zu bestimmen, rührt (BGH ZIP 2004, 993 ff., 1001 ff.).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Die nicht als Bagatellverstöße festzustellenden Verletzungen des § 124 Abs. 2 S. 2 AktG führen zwar nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses, aber zu dessen Anfechtbarkeit (BGH ZIP 2003, 290, 292; Werner, a.a.O. § 124 Rn. 97; Hüffer, AktG., a. a. O., § 124 Rdn.18).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Zu Recht verweist die Beklagte insoweit darauf, daß es für die Abgabe einer derartigen Willenserklärung erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß sie mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, die Erklärung werde (auf welchem Wege auch immer) den Erklärungsgegner erreichen (BGH NJW 1979, 2032).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Dieser Ansicht wird nun auch unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof vertreten, der mit der Literatur davon ausgeht, daß Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auf einen identischen Streitgegenstand gerichtet sind, so daß etwa bei Stattgabe einer auf eines der Klagziele gerichteten Klagen eine weitere auf das jeweils andere Klagziel gerichtete Klage wegen Identität des Streitgegenstandes unzulässig sei (BGHZ 134, 364 ff.).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 150/80

    Zur Zustimmung der Hauptversammlung einer AG bei Vermögensübertragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    aa.) Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 82, 188, 195) davon aus, daß die Informationspflicht gegenüber den Aktionären sich nicht darauf beschränkt, ausschließlich den Vertrag, über den abgestimmt werden sollte, den Aktionären gegenüber in angemessener Form darzustellen und bekannt zu geben.
  • RG, 24.09.1942 - II 50/42

    1. Sind die Vorschriften des Aktiengesetzes über die Anfechtungs- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Während in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Vergangenheit die Annahme vorherrschte, die Ziele der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage seien nicht identisch (vgl. RGZ 170, 83, 87 f.; BGH NJW 1952, 98; BGHZ 32, 318, 322), stand der ganz überwiegende Teil der Literatur bereits in der Vergangenheit auf dem Standpunkt, mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage werde ein und dasselbe Klageziel verfolgt, nämlich eine richterliche Klärung der Nichtigkeit des Beschlusses, die für und gegen jedermann wirkt (Schilling in Großkommentar, 3. Aufl., § 246 Anm. 5; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., Anh. § 47 Rn. 83; KK/Zöllner, § 246 Rn 47 ff.; Geßler/Hefermehl/ Hüffer, AktG, § 246 Rn. 19 f. m. w. Nw.).
  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 89/58

    Genossenschaft. Vertreterversammlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Während in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Vergangenheit die Annahme vorherrschte, die Ziele der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage seien nicht identisch (vgl. RGZ 170, 83, 87 f.; BGH NJW 1952, 98; BGHZ 32, 318, 322), stand der ganz überwiegende Teil der Literatur bereits in der Vergangenheit auf dem Standpunkt, mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage werde ein und dasselbe Klageziel verfolgt, nämlich eine richterliche Klärung der Nichtigkeit des Beschlusses, die für und gegen jedermann wirkt (Schilling in Großkommentar, 3. Aufl., § 246 Anm. 5; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., Anh. § 47 Rn. 83; KK/Zöllner, § 246 Rn 47 ff.; Geßler/Hefermehl/ Hüffer, AktG, § 246 Rn. 19 f. m. w. Nw.).
  • BGH, 27.10.1951 - II ZR 44/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
    Während in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Vergangenheit die Annahme vorherrschte, die Ziele der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage seien nicht identisch (vgl. RGZ 170, 83, 87 f.; BGH NJW 1952, 98; BGHZ 32, 318, 322), stand der ganz überwiegende Teil der Literatur bereits in der Vergangenheit auf dem Standpunkt, mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage werde ein und dasselbe Klageziel verfolgt, nämlich eine richterliche Klärung der Nichtigkeit des Beschlusses, die für und gegen jedermann wirkt (Schilling in Großkommentar, 3. Aufl., § 246 Anm. 5; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., Anh. § 47 Rn. 83; KK/Zöllner, § 246 Rn 47 ff.; Geßler/Hefermehl/ Hüffer, AktG, § 246 Rn. 19 f. m. w. Nw.).
  • LG München I, 03.05.2001 - 5 HKO 23950/00

    Pflicht zu Zugänglichmachen von Rahmen- und Einbringungsverträgen in deutscher

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 6 U 84/92
  • BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81

    Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch

  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

  • LG Flensburg, 07.04.2004 - 6 O 17/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes wegen

  • OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98

    Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung

  • BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen

    dd) Ein Vergleich bedarf auch nicht allein wegen einer wesentlichen Bedeutung für die Gesellschaft der Zustimmung der Hauptversammlung (aA OLG Schleswig, ZIP 2006, 421, 424).
  • OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09

    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG

    Auf eine entsprechende Anfechtungsklage von Aktionären stellte das OLG Schleswig mit Urteil vom 08.12.2005 (Az. 5 U 57/04 SchlAnz 2006, 52-55) fest, dass der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der MC wegen Verletzung von Informations- und Bekanntmachungsrechten nichtig sei.

    Soweit der Senat - in anderer Besetzung - mit Urteil vom 08.12.2005 (Az. 5 U 57/04, WM 2006 231-235; juris Rz. 167-170) ausgeführt hat, dass hier zwar "Anhaltspunkte" dafür vorliegen könnten, dass MC durch den Inhalt des CFA zu einem von FT letztlich faktisch beherrschten Unternehmen geworden ist und sie durch die Kündigung des CFA und des nachfolgenden MCSA zu einem für sie nachteiligen Rechtsgeschäft veranlasst worden ist (Rz. 168 der Entscheidung), handelt es sich gerade nicht um eine bindende Entscheidung des Senats.

    In dem Urteil des Senats vom 08.12.2005 (OLG Schleswig 5 U 57/04 WM 2006, 231 ff; juris Rdziff. 171-173) ist im Rahmen eines "obiter dictums" lediglich ausgeführt, dass hier nicht "ausgeschlossen" werden kann, dass der Abschluss des MCSA sowie der Rückzug von FT aus dem UMTS-Geschäft als von FT veranlasste nachteilige Maßnahme angesehen werden könnten.

    Euro Ersatzforderungen gegenüber FT verzichtet, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Verzicht mangels wirksamer Zustimmung der Hauptversammlung der MC im Innenverhältnis nicht wirksam geworden ist (vgl. Urteil OLG Schleswig vom 8.12.2005, 5 U 57/04).

  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05

    Abfindungsanspruch bei unwirksamen Beherrschungsvertrag

    Der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts stellte durch Urteil vom 08.12.2005 (Anl. Ast. 63) - 5 U 57/04 (6 O 17/03 LG Flensburg) - fest, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der x. vom 27.01.2003 nichtig ist.

    Das mag im Ergebnis eine Beherrschungssituation im Sinne des § 317 Abs. 1 AktG bedeuten (vgl. das schon erwähnte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 8.12.2005 - 5 U 57/04 - Seiten 44 und 45), die Voraussetzungen eines Beherrschungsvertrages werden indessen dadurch nicht erfüllt.

    Ob ferner ein Verstoß gegen § 112 AktG vorliegt (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 8.12.2005- 5 U 57/04 -, Seite 44, 45), kann offen bleiben.

  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Steht der Vertrag, über den abgestimmt werden soll, mit dem Inhalt eines weiteren Vertrages in einem so engen inneren Zusammenhang, dass die Aktionäre die Bedeutung des ihnen zur Beschlussfassung vorgelegten Vertrages ohne Kenntnis des weiteren Vertrages nicht hinreichend erfassen können, muss auch der wesentliche Inhalt des weiteren Vertrages mitgeteilt werden (vgl. OLG Schleswig NZG 2006, 951, 953 - Mobilcom; Werner in: Großkommentar zum AktG, 4. Aufl., Rdn. 52 zu § 124).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses

    Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (AG 2006, 120) die Wirksamkeit der Amtsniederlegung wegen der Weiterleitung an den richtigen Empfänger bejaht habe, habe die Satzung nicht die Erklärung gegenüber einer bestimmten Person gefordert, sondern lediglich den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens nach dem Zugang bei bestimmten Personen bemessen (Bl. 234); im Übrigen sei das Niederlegungsschreiben dort zumindest auch dem richtigen Adressaten übermittelt worden (Bl. 235).
  • OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft:

    Dies kann wegen des anerkannten identischen Rechtsschutzzieles und einheitlichen Streitgegenstandes von Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklage, die eine Antragshäufung sogar überflüssig machen (BGH NJW 1999, 1638; 2002, 3465; Hüffer § 246 Rn. 13 f; Zöller-Vollkommer Einl. Rn. 80; vgl. auch Senat vom 8.12.2005, 5 U 57/04, Rn. 179 f bei juris, ZIP 2006, 421) offen bleiben.

    Der Senat (ZIP 2006, 421, 423) hat für die Parallelvorschriften § 21 Abs. 1 und § 28 WpHG nur die Anfechtungsbefugnisse nach § 245 Nr. 1 oder 2 AktG unter Bezugnahme auf mitgliedschaftliche Verwaltungsrechte, die nicht geltend gemacht werden können, ausdrücklich ausgeschlossen (offen: BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112).

  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 5 O 208/09

    Aktienrecht: Nebeninterventionsfrist bei einer Nichtigkeitsklage;

    98 Führt daher wie vorliegend ein Beteiligungserwerb verbunden mit einer an sich ohne Zustimmung der Hauptversammlung durchführbaren Verschmelzung zu einer Haftung der Gesellschaft, die das Eigenkapital der Gesellschaft soweit beeinträchtigt, das in konkretem Fall eine Eigenkapitalstärkung durch den SoFFin durch den Vorstand der Beklagten für geboten erachtet wird, und für den SoFFin damit sogar die gesetzliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik begründet wird, stellt dies einen so erheblichen Eingriff in die Unternehmensstruktur dar, der einer Satzungsänderung gleich gelagert ist und daher die unbeschriebene Mitwirkungsbefugnis der Hauptversammlung für den Beteiligungserwerb begründet (vgl. auch OLG Schleswig AG 2006, 120, 123).
  • OLG Schleswig, 21.06.2007 - 5 W 36/07

    Richterliche Frist: Fristverkürzungsantrag gegen eine bereits bewilligte

    Was letztlich die Frage ausreichender und rechtzeitiger Information der Hauptversammlung betrifft (dazu vgl. bereits Senat WM 2006, 231 ff) kann dies nicht Gegenstand der Abwägung im Rahmen des § 224 Abs. 2 ZPO anlässlich der Entscheidung über den Abkürzungsantrag im vorliegenden Verfahren über die Anfechtung eines zwei Jahre zurückliegenden Hauptversammlungsbeschlusses sein.
  • OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07

    Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch

    Abgesehen davon, dass die hier in Rede stehende Pflicht zur Beteiligung der Aktionäre ausschließlich das Innenverhältnis des Vorstandes zur Gesellschaft betrifft, seine Handlungsfähigkeit im Außenverhältnis aber unberührt lässt, also selbst bei pflichtwidriger Nichtbefassung der Hauptversammlung die ohne ihre Zustimmung getroffene Entscheidung des Vorstands nicht nichtig, sondern im Außenverhältnis wirksam bliebe (vgl. BGH, a. zuletzt a. O.), kann der Vergleich, den die Gesellschaft mit einem Inferenten schließt, mit der mediatisierenden Ausgliederung von Unternehmensteilen nicht auf eine Stufe gestellt werden und bewirkt ebenso wenig die Umstrukturierung der Vermögensbasis der Gesellschaft (zustimmend GA3, Gutachten in Anl. K 24, Bl. 924/5 d. A.; derselbe a. a. O., § 119, Rz. 18a), was das das OLG Schleswig (AG 2006, 120, Juris-Rz. 140), das die Zustimmungsbedürftigkeit eines Vergleichs lediglich mit dessen wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft begründet, übersieht.
  • LG Hannover, 12.10.2022 - 23 O 63/21

    Keine formelle Rechtswidrigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG bei

    Die von den Klägern für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidungen des Landgerichts Flensburg ( Urteil vom 7. April 2004 - 6 O 17/03 ) und dem folgend des Oberlandesgerichts Schleswig, gehen zwar davon aus, dass den Aktionären der wesentliche Inhalt eines weiteren Vertrages bekanntzumachen ist, wenn dieser mit dem Vertrag, um dessen Zustimmung es geht, in einem so engen inneren Zusammenhang steht, dass die Aktionäre die Bedeutung des ihnen zur Beschlussfassung vorgelegten Vertrages ohne Kenntnis des weiteren Vertrages nicht zutreffend erfassen können ( Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 5 U 57/04 , juris Rn. 154).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2008 - 1 HKO 4286/08

    Aktiengesellschaft: Auskunftsrecht der Aktionäre hinsichtlich eines sog. Business

  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
  • LG Stuttgart, 05.11.2008 - 34 O 65/08

    Voraussetzungen für die Nichtigkeitserklärung der Entlastung eines Aufsichtsrats;

  • OLG Schleswig, 19.03.2009 - 5 U 90/08

    Tätigwerden eines abgelehnten Richters i.S.d. § 47 Zivilprozessordnung (ZPO) in

  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 10 U 39/08

    Ansprüche wegen Verletzung von Kooperationsvertrag zum Betreib eines UMTS-Netzes

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5838
OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05 (https://dejure.org/2005,5838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2005 - 18 W 8/05 (https://dejure.org/2005,5838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 18 W 8/05 (https://dejure.org/2005,5838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Landgerichts an einen parteilichen Begründungsausschluss hinsichtlich der Begründung der Kostenfestsetzung; Voraussetzungen für einen konkludenten Rechtsmittelverzicht; Einordnung des Verzichts auf eine Kostenbegründung als Rechtsverzicht; Konkludenter ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 515; ; ZPO § 572 Abs. 1 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a § 313 a Abs. 1 § 515 § 572 Abs. 1 (n.F.)
    Kostenbechluss: Zur Frage, ob der Verzicht auf die Begründung der Kostenfestsetzung zugleich einen Rechtsmittelverzicht beinhaltet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99

    Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).

    Indem die Parteien auf die Mitteilung der Entscheidungsgrundlagen verzichteten, brächten sie zum Ausdruck, dass für sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung bedeutungslos sei und die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeschlossen sein sollte (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 -20 W 11/02 -).

    Diese trete jedoch nur ein, wenn die Parteien zugleich auch auf ein Rechtsmittel verzichtet haben (OLG Köln MDR 2000, 472).

  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02

    Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    In der Rechtsprechung wird allerdings zum Teil die Ansicht vertreten, dass der Verzicht auf eine Begründung des Kostenbeschlusses nicht zugleich einen Rechtsmittelverzicht enthalte (OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212; (19. ZS) MDR 2000, 721; (30. ZS) MDR 2003, 116).

    Das Argument, ein Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO dürfe schließlich nur dann ohne Begründung bleiben, wenn er keinem Rechtsmittel unterliege, sei nur scheinbar zwingend, da es voraussetze, was zu beweisen sei (OLG Hamm (30. ZS) MDR 2003, 116).

  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    In der Rechtsprechung wird allerdings zum Teil die Ansicht vertreten, dass der Verzicht auf eine Begründung des Kostenbeschlusses nicht zugleich einen Rechtsmittelverzicht enthalte (OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212; (19. ZS) MDR 2000, 721; (30. ZS) MDR 2003, 116).

    Es bedürfe daher - abgesehen von dem Begründungsverzicht - weitergehender Umstände, denen eindeutig entnommen werden könne, dass die Partei auf ein Rechtsmittel verzichten wolle (OLG Hamm (19. ZS) MDR 2000, 721 f. m.w.N.).

  • OLG Celle, 25.07.2002 - 20 W 11/02

    Verfahrensrecht; Sofortige Beschwerde; Kostenregelung im Prozeßvergleich;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).

    Indem die Parteien auf die Mitteilung der Entscheidungsgrundlagen verzichteten, brächten sie zum Ausdruck, dass für sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung bedeutungslos sei und die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeschlossen sein sollte (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 -20 W 11/02 -).

  • OLG Braunschweig, 04.05.2001 - 7 W 36/00

    Verzicht auf Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).

    Indem die Parteien auf die Mitteilung der Entscheidungsgrundlagen verzichteten, brächten sie zum Ausdruck, dass für sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung bedeutungslos sei und die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeschlossen sein sollte (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 -20 W 11/02 -).

  • OLG Hamm, 04.06.1999 - 9 W 9/99

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Gerichts wegen fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    In der Rechtsprechung wird allerdings zum Teil die Ansicht vertreten, dass der Verzicht auf eine Begründung des Kostenbeschlusses nicht zugleich einen Rechtsmittelverzicht enthalte (OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212; (19. ZS) MDR 2000, 721; (30. ZS) MDR 2003, 116).

    Entsprechendes müsse daher auch für den im Wesentlichen gleich gelagerten Fall eines Verzichts auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gelten (so OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212).

  • OLG Hamm, 30.12.1993 - 12 W 17/93

    Vergleich; Kostenentscheidung ; Verzicht auf Begründung; Stillschweigender

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).

    Indem die Parteien auf die Mitteilung der Entscheidungsgrundlagen verzichteten, brächten sie zum Ausdruck, dass für sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung bedeutungslos sei und die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeschlossen sein sollte (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 -20 W 11/02 -).

  • OLG Hamm, 07.09.1992 - 20 W 30/92

    Gerichtlicher Vergleich; Verzicht auf Begründung der Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).

    Indem die Parteien auf die Mitteilung der Entscheidungsgrundlagen verzichteten, brächten sie zum Ausdruck, dass für sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung bedeutungslos sei und die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeschlossen sein sollte (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 -20 W 11/02 -).

  • BGH, 12.03.2002 - VI ZR 379/01

    Auslegung einer Erklärung eines Rechtsanwalts als Berufungsverzicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Auf Einrede des Gegners hat der ihm gegenüber erklärte Rechtsmittelverzicht zur Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zu führen (BGH NJW 1985, 2335; NJW-RR 1997, 1288; NJW 2002, 2108, 2109, jeweils zum Berufungsverzicht).
  • BGH, 06.03.1985 - VIII ZR 123/84

    Widerruf des Berufungsverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05
    Auf Einrede des Gegners hat der ihm gegenüber erklärte Rechtsmittelverzicht zur Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zu führen (BGH NJW 1985, 2335; NJW-RR 1997, 1288; NJW 2002, 2108, 2109, jeweils zum Berufungsverzicht).
  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 184/96

    Wirksamkeit eines außergerichtlich erklärten Verzichts auf ein bereits

  • OLG Köln, 25.05.2001 - 13 W 20/01

    Verfahrensrecht; Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter

  • LG Aachen, 22.02.2017 - 2 T 1/17

    Gebührenermäßigung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise eine andere Auffassung vertreten wurde und die Vorschrift Nr. 1211 Nr. 2 L GKG analog angewendet wurde, ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidungen sich auf das L GKG vor Erlass des Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und damit vor Einfügung von Nr. 1211 Nr. 4 L GKG beziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2005 - 18 W 8/05; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2002 - 20 W 11/02; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 W 254/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004 - I-10 W 100/04; OLG München, Beschluss vom 07.07.2003 - 11 WF #####/####).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2005 - 17 W 79/05   

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OLG Köln, 24.08.2005 - 17 W 79/05 (https://dejure.org/2005,9693)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2005 - 17 W 79/05 (https://dejure.org/2005,9693)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2005 - 17 W 79/05 (https://dejure.org/2005,9693)
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   OLG Köln, 19.09.2005 - 17 W 188/05   

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OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2005 - 17 W 188/05 (https://dejure.org/2005,9428)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2005 - 17 W 188/05 (https://dejure.org/2005,9428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Verfahrensgebühren von erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten ; Rechtsanwalt einer Mehrheit von Auftraggebern in derselben Angelegenheit; Gesamtschuldnerische Haftung von Unterlassungsschuldnern im Wettbewerbsrecht

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2; ; VV RVG Nr. 1008

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2; RVG -VV Nr. 1008
    Keine erhöhte Verfahrensgebühr bei Vertretung der zur inhaltsgleichen Unterlassung verurteilten Streitgenossen durch gemeinsamen Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.09.2005 - 1 U 1812/05   

Zitiervorschläge
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OLG München, 08.09.2005 - 1 U 1812/05 (https://dejure.org/2005,12867)
OLG München, Entscheidung vom 08.09.2005 - 1 U 1812/05 (https://dejure.org/2005,12867)
OLG München, Entscheidung vom 08. September 2005 - 1 U 1812/05 (https://dejure.org/2005,12867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen positiver Verletzung eines Behandlungsvertrages; Vorliegen eines Behandlungsfehlers; Umfang einer ärztlichen Aufklärungspflicht; Perkutane Lasertherapie der Bandscheibe (PLLD) als Neulandmethode

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Möglicher Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch gegen einen Orthopäden nach Laserbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz)

    Arzthaftung, Behandlungsmethode

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